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Anmeldung |
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Die allgemeinen Bestimmungen gelten für alle von der Fa GH-MOTO (Graf Heinrich, Pottenhofen 47, 2163 Ottenthal, AUSTRIA) durchgeführten Rennstreckenveranstaltungen in Österreich, Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Kroatien, Italien, Polen und Spanien. Anmeldung - Bezahlung - Reservierung - Stornierung - Ausschluß Die Anmeldung erfolgt durch die Abgabe des Anmeldeformulars und Entrichtung der Anzahlung oder des gesamten Nenngeldes. Mit der Anmeldung werden die AGB's vollständig aktzeptiert. Erst nach Überweisungseingang der Anzahlung oder des gesamten Startgeldes wird die Anmeldung als solche betrachtet. Ein rechtlicher Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung besteht erst nach Erhalt der Buchungsbestätigung und vollständiger Bezahlung des Startgeldes. Die Anmeldung / Reservierung wird nach Zahlungseingang von mind € 50,- des Startgeldes vorgenommen. Das restliche Startgeld muss spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung am Konto eingelangt sein. Bei Anmeldungen innerhalb der letzten 4 Wochen vor der Veranstaltung ist sofort das ganze Nenngeld fällig. Wir weisen hier ausdücklich auf die Stornobedingungen hin:
Stornierung des Teilnehmers bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: In diesem Fall wird das eingezahlte Startgeld für diesen Termin vollständig für eine andere Veranstaltung von GH-MOTO gutgeschrieben. Diese Guthaben kann auch für die kommende Saison verwendet werden. Bei gewünschter Rückzahlung eines solchen Guthabens wird eine Stornogebühr von 30% vor der Retourüberweisung abgezogen. Die gleiche Stornogebühr gilt auch für Guthaben, die aus etwaiger Kulanz entstanden sind.
Stornierung des Teilnehmers innerhalb der letzten 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: In diesem Fall beträgt die Stornogebühr 100% des Startgeldes, dh es gibt keine Gutschrift oder Retourzahlung des betreffenden Startgeldes. Falls zum Zeitpunkt der Stornierung das Startgeld noch nicht vollständig eingezahlt wurde, ist auch dieses sofort fällig. Das gleiche gilt auch für den Fall, dass sich der Teilnehmer nicht meldet, es wird in diesem Fall eine Rechnung mit dem ausständigen Startgeld per Rechnung nach der Veranstaltung zugeschickt. Es besteht aber die Möglichkeit, dass vom stornierenden Teilnehmer ein Ersatzfahrer für den jeweiligen Termin gestellt wird, auf diesen wird das Guthaben übertragen.
Es gibt bei folgenden Punkten keine Rückerstattung oder Gutschrift des Startgeldes: 1) Bei schlechtem Wetter der betreffenden Veranstaltung 2) Stornierung des Teilnehmers in den letzten 4 Wochen vor der betreffenden Veranstaltung 3) Bei Nichterscheinen des Teilnehmers bei der betreffenden Veranstaltung 4) Bei Sturz, technischen Problemen, Krankheit, Unfall oder sonstigen Verhinderungen des Teilnehmers zum Zeitpunkt der betreffenden Veranstaltung
Sollte eine Veranstaltung abgesagt werden müssen (wegen höherer Gewalt oder Absage seitens des Rennstreckenbetreibers usw) , wird die Gutschrift der jeweiligen Veranstaltung (oder zeitliche Abschnitte der Veranstaltung), seitens des Rennstreckenbetreibers an den Veranstalter weiter an die Teilnehmer gutgeschrieben, oder auf Wunsch retourüberwiesen, weitergehende Ansprüche sind aber ausgeschlossen. Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise das Leben und die Gesundheit anderer Teilnehmer oder er hält sich nicht an eine der anderen Bestimmungen, wird er von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Nenngeldes ausgeschlossen. Falls eine Veranstaltung nicht im Vorverkauf ausgebucht ist, erhöht sich bei Bezahlung vor Ort der Betrag um 20%. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Motorrad (Technische Voraussetzungen): Das Motorrad muss in einem technisch einwandfreiem Zustand sein Die Bereifung (Slicks oder rennstreckentaugliche Profilreifen) muss für die Rennstrecke geeignet sein, normale Strassenreifen überhitzen bei Rennstreckenbetrieb und führen dadurch zu Sturzgefahr.
Teilnehmer (Persönliche Voraussetzungen): Der Teilnehmer muss die erforderliche Fahrpraxis besitzen und sein Motorrad sicher beherrschen. Jeder Fahrer sollte eine Unfallversicherung haben, die Unfälle an der Rennstrecke abdeckt und im Falle einer Erwerbsunfähigkeit an seine Lebensumstände angepasst ist. Außerdem muss die Krankenversicherung des Teilnehmers Unfälle im Ausland abdecken. Jeder Teilnehmer hat die Pflicht, sich vor der Veranstaltung mit Sicherheitsbestimmungen für Rennstreckenveranstaltungen vertraut zu machen. Es gilt für jeden Teilnehmer während der Öffnungszeiten der Renntrecke absolutes Alkoholverbot (0,00 Promille). Dies gilt ebenso für andere Drogen und starke Medikamente.
Bekleidung: Pflicht ist ein Integral Helm mit e-Prüfzeichen, Lederkombi oder Overall mit Protektoren, Lederhandschuhe, Motorradstiefel und Rückenprotektor.
Check vor jeder Rausfahrt an die Rennstrecke: Benzin-, Öl- und Kühlwasserstand, und Dichtheit aller FZ Komponenten
Ablauf der Veranstaltung, Verhaltensregeln und Sicherheitsbestimmungen an der Rennstrecke: Der Teilnehmer ist verpflichtet, auf und neben der Strecke, für ausreichende Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz von Personen und deren Besitz zu sorgen. Der Teinehmer verpflichtet sich, die Sicherheitsvorschriften und Betriebszeiten zu beachten und zu befolgen. Weisungen des des Streckenpersonals und des Veranstalters sind unbedingt Folge zu leisten. Alle Teilnehmer müssen an der Fahrerbesprechung zu Beginn der Veranstaltung, und bei Rennteilnahme an der jeweiligen Besprechung teilnehmen. Bei Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung darf die Rennstrecke nicht benützt werden. Falls die Teilnahme nicht möglich war, den Veranstalter aufsuchen und Infos einholen. Bei Fragen oder Unsicherheit unbedingt den Veranstalter heimsuchen, keine falsche Bescheidenheit, es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Fahrverbot von Kindern mit Pocket Bikes oder sonstigen motorisierten Fahrzeugen im gesamten Rennstreckenareal, außer es wurde vom Streckenbetreiber oder vom Veranstalter eine bestimmte Fläche und ein bestimmtes Zeitfenster für solche Aktivitäten freigegeben. Zeitplan beachten und wenn es keine Änderung gibt, unbedingt einhalten. Bei der Boxenausfahrt eine Lücke im Verkehr abwarten und danach zügig anfahren. Beim Fahren gilt Rücksicht und Fairness als oberstes Gebot. Der nachfolgende (und meist auch der Schnellere) Fahrer muss auf den Vorderen achten. Den Weisungen des Veranstalters, Streckenposten und deren Beauftragte ist unbedingt Folge zu leisten. Flaggensignale unbedingt beachten: Weiße Flagge: Vorsicht, ein langsames Einsatzfahrzeug befindet sich auf der Strecke (zB Notarztwagen) Burn Outs, Wheelys, Slalomfahren oder ähnliches kann zum Ausschluß der Veranstaltung führen, ohne Ansprüche auf Retournierung des eingezahlten Betrages. Es ist im gesamten Rennstreckenareal strengstens verboten, Löcher in den Boden zu bohren oder sonstiges reinzudrehen. Die Kosten für die Versiegelung der Löcher ist sehr teuer und wird dem Verursacher in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für sonstige Beschädigungen an allen Bauteilen der Rennstrecke.
Haftung: Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr und trägt das damit verbundene Gefahrenrisiko. Der Teilnehmer ist verpflichtet, auf und neben der Strecke, für ausreichende Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz von Personen und deren Besitz zu sorgen. Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle die von ihm, oder mit dem vom ihm benutzten Fahrzeug, verursachten Schäden. Der Teilnehmer erklärt mit der Abgabe der Nennung den Verzicht auf jegliche Ansprüche außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf jegliche Ansprüche von Schäden, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung stehen, und zwar gegen den Veranstalter, Sub Veranstalter, Sponsoren, Streckenposten, medizinisches Personal, Rennstreckeneigentümer, Renndienste und weitere Personen, die mit dem Veranstalter in Verbindung stehen, außer es handelt sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises. Sollte der Teilnehmer während der Veranstaltung verletzt werden, heißt er jede medizinische Behandlung, Bergung und Beförderung zum Krankenhaus oder zu anderen Notfallstellen gut. Er ist damit einverstanden, dass all die Maßnahmen von den beteiligten Helfern im besten Wissen sowie in deren Abschätzung seines Zustandes ergriffen werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen, sofern diese nicht durch eine private Unfallversicherung bzw. andere Versicherungsverträge abgedeckt sind. Werden die Rennstrecke, die Rennstreckenbegrenzungen, die Boxen, das Fahrerlager, Werbeeinrichtungen oder sonstige Einrichtungen beschädigt, so haftet der Teilnehmer, der diese beschädigt hat, gleichgültig, ob ihn daran ein Verschulden trifft oder nicht. Der Teilnehmer hat den Schaden uneingeschränkt gutzumachen. Es bleibt ihm vorbehalten, Regressansprüche gegen die Personen geltend zu machen, die seiner Meinung nach die Schuld trifft. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter keinerlei Kontrollen hinsichtlich der persönlichen Fähigkeiten der Teilnehmer zum Fahren von Motorrädern an der jeweiligen Rennstrecke vornimmt. Dem Teilnehmer ist sich bewusst dass, sollte er sich nicht an die allgemeinen Bestimmungen halten, er von der Veranstaltung ausgeschlossen werden kann und Ansprüche auf Retournierung des einbezahlten Nenngeldes nicht gegeben sind. Der Teilnehmer haftet für Schäden in voller Höhe, die entstehen wenn andere Personen sein Fahrzeug benützen. Eltern oder Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder. Boxenmieter haften für jene Personen, die durch ihre gemietete Box in die Boxengasse oder an die Boxenmauer gelangen. Sollte ein Teilnehmer einer anderen Person, sein Fahrzeug zur Streckenbenützung überlassen, ohne dass diese Person einen Nutzungsvertrag mit dem Veranstalter eingeht, ist sofort eine Geldbuße des Teilnehmers von € 200,- fällig. Der Veranstalter GH-MOTO übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden auf und neben der Rennstrecke.
Transponder Für die Bereitstellung / Miete ist eine Kaution von € 375,- oder ein amtliches Ausweisdokument zu hinterlegen.
Bei Nichtrückgabe durch Verlust, Diebstahl oder sonstigem, ist der Neuanschaffungspreis von € 375,-, spätestens 1 Stunde vor Veranstaltungsende, in bar zu bezahlen. Das gleiche gilt auch für irreparable Schäden die im Zeitraum der Veranstaltung am Transponder entstanden sind (zb keine Funktionalität durch Krafteinwirkung von außen, Gehäusebruch, Ladekontakte sind angeschliffen usw). Der Teilnehmer haftet auch für Schäden am Transponder, die eine andere Person verursacht hat. Die Rückgabe des Transponders an die Zeitnahme ist spätestens 1 Stunde vor Ende der betreffenden Veranstaltung.
Bei Mehrtagesveranstaltungen ist auf den Ladezustand des Akkus im Transponder zu achten (LED Anzeige). Bei nichtzeitgerechter Nachladung übernimmt die Zeitnahme keinerlei Haftung für dieFunktionalität. Dies gilt ebenso für die richtige Montageposition des Transponders. Teilnehmer die eine Unfallversicherung haben, müssen kontrollieren, ob die Deckung dieser aufrecht bleibt, wenn ihre Rundenzeiten mit einem Transponderzeitmesssystem gemessen wird.
Sonstiges: Es gilt das österreichische Recht. Gerichtsstand ist für beide Parteien Mistelbach (A).
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Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) bezüglich der GH-MOTO Rennstreckenevents gelesen
und akzeptiere sie vollständig und möchte mich hiermit anmelden .