Ausschreibung

 

1.) Veranstaltung

GH-MOTO, Pottenhofen 47, A-2163 Ottenthal, veranstaltet am 23. – 25. April 2010 ein Motorradrennen (Clubsport mit ausländischer Beteiligung) auf dem Pannoniaring. Das Rennen zählt zum Superstock 600 Cup 2010.

                                  
OSK-Genehmigungs-Nr.: RR 04/2010               

 

 

2.) Sekretariat:

Vor dem 22. April 2010:                        Pottenhofen 47                                                                                  

                                               A – 2163 Ottenthal                               

                                               Telephon: (+43) 664 1326091               

                        Telefax:    (+43) 2523 6832                                          

                                               E-mail: office@gh-moto.at                              

                                               Veranstalter Hompage: www.gh.moto.at                      

 

Ab dem  22. April 2010:                        Pannoniaring

                                               Telefon:      (+36) 28 440 784

                                               Telefax:      (+36) 28 440 784

 

Das Rennbüro ist geöffnet:       22. April  2010 ab        20:00 – 23:00 Uhr

                                                23. April  2010 ab        08:00 – 20:00 Uhr

                                                24. April  2010 ab                    08:00 -  20:00 Uhr

                                                25. April  2010 ab        08:00 Uhr

                                                

Der Pannoniaring ist für die Teilnehmer ab 22. April 2010, 19:00 Uhr geöffnet.

 

Eine Boxenbestellung ist möglich, siehe GH-MOTO Homepage.

 

 

3.) Rennstrecke

Der Pannoniaring ist 4,740 km lang. Alle Rennen werden im Uhrzeigersinn gefahren.

Ein Streckenplan ist der Ausschreibung angeschlossen.

 

 

4.) Allgemeine Bestimmungen

Die Rennen werden nach den Bestimmungen der FIM / UEM, den nat. Sport-Gesetzen der OSK, nach dieser Ausschreibung und eventuell zu erlassenden Durchführungsbestimmungen gefahren.

 

 

5.) Funktionäre       Sportkommissär:                      KR Eduard Springinsfeld

                                   Rennleiter:                                Helmut Scherz

                                   Sekretärin der Veranstaltung:    Sonja Graf

                                   Leiter der techn. Abnahme:       Ing. Eduard Steinbauer

                                   Leiter der Zeitnahme:                Ing. Heinrich Graf

                                   Leitender Arzt   :                      

                                   Leiter der Streckensicherung:   

               

 

6.) Kategorien und Klassen

Kategorie I, Gruppe A1, Solomotorräder, nach Reglement Superstock 600 Cup 2010.

Teilnahmeberechtigt sind: Bewerber und Fahrer, die im Besitz einer gültigen OSK Clubsportlizenz, nationalen Lizenz der OSK, oder einer Lizenz einer der EU-Gruppe angehörenden Föderation sind. Ausländische Fahrer müssen darüber hinaus über eine Auslandstartgenehmigung verfügen und durch ihre FMN entsprechend unfallversichert sein.

                                                                                             

 

7.) Zahl der Zugelassenen Fahrer

                                                                                  im Training                   im Rennen

Solo:                                                                    48                                40

 

 

 


8.) Nennungen, Nenngeld

Die Nennungen müssen auf dem offiziellen Nennformular, das vollständig und leserlich auszufüllen ist, abgegeben werden.
Die Nennungen müssen spätestens am 9. April 2010 beim Organisator eingetroffen sein
(Mitternacht, 1. Nennschluß).
Siehe Veranstalter HP www.gh-moto.at   Nach Verfügbarkeit der Startplätze sind Nennungen auch bis 23. April 2010 möglich (2. Nennschluß).
Das Nenngeld beträgt: Freitag - Sonntag 270.-- EUR (1. Nennschluß) bzw. 320,-- EUR (2. Nennschluß)

Das Nenngeld wird nicht zurückerstattet.

9.) Abnahme

Jeder Teilnehmer muß, bevor er auf die Rennstrecke gelassen wird, bei der administrativen und technischen Abnahme gewesen sein. Diese ist geöffnet am:

22. April 2010               20:00 – 23:00 Uhr -  Administration
23. April 2010               08:00 – 20:00 Uhr – Administration

24. April 2010               08:00 – 20:00 Uhr – Administration

25. April 2010               08:00 – 14:00 Uhr – Administration 

 

24. April 2010               08:00 – 14.30 Uhr –Technik

25. April 2010               08:00 – 14:00 Uhr –Technik 
                              

 

10.) Training:

Es ist strengstens verboten außerhalb der offiziellen Trainingszeiten die Rennstrecke zu befahren (gilt nicht für das freie Fahren am Freitag!). Alle gefahrenen Runden werden gezeitet. Um zum Start zugelassen zu werden, müssen 2 gezeitete Runden gefahren worden sein.

 

Folgende Trainingszeiten sind einzuhalten:

 

24. April 2010  (Samstag)                                  1. Offizielles Training                  2. Offizielles Training          Superstock 600 Cup 2010                                                    10:30 – 11:00 Uhr                         14:30 – 15:00 Uhr

 

25. April 2010 (Sonntag)                                   Warm Up

Superstock 600 Cup 2010                                  10:45 – 10:55 Uhr

 

 

11.) Rennen und Distanz

 

                       Fahrer              Start zur           Start       Anzahl      Distanz       Anzahl der

                                               kommen           Aufwärm-          zum        der zu                        Runden um      

                       auf die             runde               Rennen   fahrenden                   gewertet zu

 

25. April 2010 (Sonntag)

Superstock  600 Cup 2010        14:10                14:25                14:30        12           56,88 km           9

 

 

12.) Strafen

Die Höchstgeschwindigkeit in der Boxenstraße beträgt maximal 60 km/h und wird kontrolliert. Jede Überschreitung dieser Höchstgeschwindigkeit wird bestraft mit 30.-- EUR  und muß bis spätestens 30 Minuten vor dem Start zum Rennen der jeweiligen Klasse  bezahlt sein, ansonsten „Ausschluss“.

Wird die Höchstgeschwindigkeit in der Boxenstraße vor oder während dem Rennen überschritten, erfolgt eine „Durchfahrtsstrafe“ (ride through penalty). Ein Frühstart wird mit einer „Durchfahrtsstrafe“ geahndet.

 

 

13.) Preise

Die ersten drei Fahrer jeder Klasse erhalten Pokale.

 

 

14.) Preisverteilung

Die Überreichung der Pokale erfolgt unmittelbar nach jedem Rennen auf dem Siegerpodest.

 

 

15.) Proteste

Alle Proteste müssen in Übereinstimmung mit den FIM / UEM / OSK Regeln eingebracht werden.

Die Protestgebühr beträgt EUR 250.-- .

 

 

16.) Treibstoff

Eine Tankstelle befindet sich nahe des Fahrerlagers.

 

 

 

17.) Versicherung

Die österreichischen Fahrer sind über ihre Lizenz zu EUR 11.000,-- für den Todesfall oder bleibende  Invalidät bzw. zu EUR 13.000,-- für Heilungskosten unfallversichert, sofern nicht eine andere Unfallversicherung besteht. Ausländische Fahrer müssen durch ihre Heimatföderation zumindest zu den vorstehenden Summen versichert sein. Weiters besteht eine Rückholversicherung mit einer Höchstsumme von EUR 7.300,--. Weiters hat der Veranstalter für die Funktionäre und sonstige Mitwirkenden eine Unfallversicherung zu den Deckungssummen von EUR 11.000,-- für den Todesfall oder bleibende Invalität, EUR 3.600,-- für Heilungskosten, sowie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von EUR 5.000.000.-- abgeschlossen.

Versicherungsklausel: Nicht gedeckt durch die normale Haftpflicht-Versicherung.

Der Veranstalter sowie der Rennstreckenerhalter lehnen jegliche Haftung für die Beschädigung eines Motorrades, seiner Bestandteile oder anderer Ausrüstung durch Unfall, Feuer oder andere Ursachen ab.

 


18.) Medizinische Erstversorgung

Das Medizinische Zentrum befindet sich im Fahrerlager. Der Veranstalter wird in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Sanitätsdienst die Erstversorgung sicherstellen. Die Feststellung der Fahrtauglichkeit jedes Fahrers obliegt ausschließlich dem leitenden Arzt. Dies gilt insbesonders nach jedem Sturz. Nach einem solchen hat sich jeder Fahrer ohne weitere Aufforderung einer ärztlichen Kontrolluntersuchung zu stellen. Missachtung der Vorschrift führt zum Ausschluss aus der Veranstaltung.

 

 

19.) Umweltschutz

Jeder Fahrer ist für die Entsorgung des bei ihm und seinem Team anfallenden Abfalls verantwortlich. Die aufgestellten Sortier-Entsorgungsbehälter sind sinngemäß zu benutzen. Es ist strengstens untersagt, Altstoffe und Abfälle aus dem Ablauf der Veranstaltung wegzuwerfen oder liegen zu lassen. Zuwiderhandeln wird mit entsprechender Sportstrafe geahndet, etwaige Folgekosten werden vom Veranstalter geltend gemacht. Aus Lärmschutzgründen ist es verboten, zwischen 21:00 und 07:00 Uhr Motoren und Wettbewerbsmotorräder in Betrieb zu nehmen.

 


20.) Verzicht auf Ansprüche gegen Sportstellen

Haftungsausschluss für Ausschreibung:

Die Teilnehmer verstehen und kennen alle Risiken und Gefahren des Motorsports und akzeptieren sie

völlig. Sollte ein Teilnehmer während einer Veranstaltung verletzt werden, erklärt er durch Abgabe

seiner Nennung zu dieser Veranstaltung ausdrücklich, dass er jede medizinische Behandlung,

Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen Notfallstellen gutheißt. All diese Maßnahmen

werden durch vom Veranstalter dafür abgestelltes Personal in bestem Wissen sowie in deren

Abschätzung des Zustandes des Teilnehmers ergriffen. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle damit

verbundenen Kosten zu übernehmen, sofern diese nicht durch die Lizenz-Unfallversicherung bzw.

andere Versicherungsverträge abgedeckt sind.

Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger daher auch für jede

Versicherungsgesellschaft, mit der sie eventuell zusätzliche Verträge abgeschlossen haben, auf

jegliche direkte und indirekte Schadenersatzforderungen gegen die OSK, deren Funktionäre, den

Veranstalter bzw. Organisator oder Rennstreckenhalter, sowie jede weitere Person oder Vereinigung,

die mit der Veranstaltung zu tun hat (einschließlich aller Funktionäre und für die Veranstaltung

Genehmigungen erteilende Behörden oder Organisationen) sowie andere Bewerber und Fahrer,

insgesamt "Parteien" genannt.

Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie unwiderruflich

und bedingungslos auf alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder

Verfahren verzichten, die von ihnen oder in ihrem Namen gegen die "Parteien" eingesetzt werden

könnten. Dies im Zusammenhang mit Verletzungen, Verlusten, Schäden, Kosten und/oder Ausgaben

(einschließlich Anwaltskosten), die den Teilnehmern aufgrund eines Zwischenfalls oder Unfalls im

Rahmen dieser Veranstaltung erwachsen. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu

dieser Veranstaltung unwiderruflich, dass sie auf alle Zeiten die "Parteien" von der Haftung für solche

Verluste befreien, entbinden, entlasten, die Parteien schützen und sie schadlos halten.

Die Teilnehmer erklären mit Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie die volle

Bedeutung und Auswirkung dieser Erklärungen und Vereinbarungen verstehen, dass sie freien Willens

diese Verpflichtungen eingehen und damit auf jedes Klagerecht aufgrund von Schäden gegen die

"Parteien" unwiderruflich verzichten, soweit dies nach der österreichischen Rechtslage zulässig ist.

Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger jedenfalls gegenüber den "Parteien",

daher insbesondere gegenüber der OSK, deren Funktionären, dem Veranstalter, Organisator oder

Rennstreckenbetreibern, bzw. gegenüber der für diese Veranstaltung Genehmigungen ausstellenden

Behörden oder Organisationen auf sämtliche Ansprüche betreffend Schäden welcher Art auch immer

die mit dem typischen Sportrisiko verbunden sind, insbesondere auf alle typischen und vorhersehbare

Schäden. Dies auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit der „Parteien“.

Schiedsvereinbarung für Ausschreibung

a) Alle Streitigkeiten zwischen den Teilnehmern und der OSK bzw. deren Funktionären, sowie dem

Veranstalter und Organisator, sowie zwischen der OSK bzw. deren Funktionären mit dem

Veranstalter oder Organisator aus Schadensfällen (Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden) im

Zusammenhang mit dieser Motorsportveranstaltung, Trainings oder Rennen sind unter Ausschluss

der ordentlichen Gerichte endgültig durch ein Schiedsgericht zu entscheiden.

b) Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, nämlich dem Obmann und zwei Beisitzern.

Der Obmann muss Rechtsanwalt oder ehemaliger Richter und in Haftungsfragen im

Zusammenhang mit dem Motorsport erfahren sein.

c) Jede Partei ernennt binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe der Absicht einen Schiedsstreit zu

beginnen einen Beisitzer. Wird der Streit von mehreren Klägern anhängig gemacht oder richtet er

sich gegen mehrere Beklagte, erfolgt die Benennung des Schiedsrichters im Einvernehmen

zwischen den Streitgenossen. Die Beisitzer wählen den Obmann. Können sie sich über die Person

des Obmannes nicht binnen zwei Wochen einigen, so ist der Obmann auf Antrag eines Beisitzers

unter Bedachtnahme auf Punkt b) vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien zu ernennen.

Die Beisitzer können den so ernannten Obmann aber jederzeit einvernehmlich durch einen

anderen ersetzen.

d) Ernennt eine Partei nicht binnen zwei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung der

Gegenseite seinen Beisitzer, oder können sich mehrere Streitgenossen binnen dieser Frist nicht auf

einen Beisitzer einigen, so ist der Beisitzer auf Antrag der anderen Partei vom Präsidenten der

Rechtsanwaltskammer Wien zu ernennen. Gleiches gilt wenn ein Beisitzer aus dem Amt

ausscheidet und binnen zwei Wochen die betroffene Partei keinen Nachfolger bestimmt.

e) Wenn ein Schiedsrichter das Amt nicht annimmt, die Ausübung verweigert oder ungebührlich

verzögert oder handlungsunfähig wird, gelten für die Ersatznennung das Vorhergesagte

sinngemäß. Zugleich ist der betroffenen Schiedsrichter abzuberufen.

f) Das Schiedsgericht gestaltet sein Verfahren unter Bedachtnahme auf die subsidiären gesetzlichen

Bestimmungen grundsätzlich frei. Das Schiedsgericht tagt in Wien. Das Schiedsgericht kann die

von ihm zur Klärung des Sachverhaltes erforderlich gehaltenen Umstände auch ohne Antrag

ermitteln und Beweise aufnehmen.

g) Das Schiedsgericht entscheidet mit einfacher Mehrheit. Der Schiedsspruch ist eingehend zu

begründen. Das Schiedsgericht entscheidet auch über die Kostentragung sowohl der Kosten des

Schiedsverfahrens als auch der anwaltlichen Vertretung. Die Schiedsrichter sind nach den

Bestimmungen des österreichischen Rechtsanwaltstarifs zu entlohnen.

h) Das Schiedsgericht ist unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte auch berechtigt, einstweilige

Verfügungen zu erlassen, sofern vorher dem Gegner Gelegenheit zur Äußerung gegeben wurde.

Eine einstweilige Verfügung kann über Antrag bei wesentlicher Änderung der Umstände auch

aufgehoben werden.

i) Die Sportgerichtsbarkeit bleibt von dieser Schiedsvereinbarung unberührt.

 

Wien, 

 

Helmut Scherz                                                 GH-MOTO

                               ..................................................................                    ..............................................................

      Rennleiter                                                                 Veranstalter

 

 

Genehmigt in Verbindung mit dem Schreiben der OSK vom : 31.3.2010

unter der Eintragungsnummer :  RR 04/2010

Österreichischer Automobil - Motorrad und Touring Club

Oberste Nationale Sportkommission f.d. Kraftfahrsport

                                                   Der Vorsitzende

Prim. Univ. Prof. Dr. Harald Hertz



Anhang:  

 - Streckenplan  

 - Nennformular 

 - Zeitplan für freies Training

 - Durchführungsbestimmung Allgemein